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letzte Änderung 
15.02.2012 13:15:20

Info zur Doppik

  • Doppik
    Der Sächsische Landtag hat in seiner Sitzung vom 7. November 2007 das Gesetz über das neue kommunale Haushalts- und Rechnungswesen beschlossen. Nach der Verkündung dieses Gesetzes im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 13/2007 vom 24. November 2007 ist dieses Gesetzes ab dem 25. November 2007 in Kraft getreten. Zur Reform des kommunalen Haushaltsrechts besteht erheblicher Informationsbedarf der Kommunen im Freistaat Sachsen. 

  • Seminare
    Der Kreisverband der Freien Wähler Zwickau steht kommunalen Mandatsträgern, Mitgliedern und interessierten Bürgern für Fragen zur Verfügung.
    Gerne organisiert der Kreisverband nach Absprache auch Seminare und Schulungen zum Thema Doppik. 

  • Was ist Doppik?
    Doppik" ist ein Kunstwort und steht für "doppelte Buchführung in Konten". Gemeint ist der Buchführungsstil, der als kaufmännische Rechnungslegung in der freien Wirtschaft praktiziert wird.
    Kern der Doppik ist die doppelte Buchung sämtlicher Geschäftsvorgänge auf zwei Konten, jeweils als "Soll" an "Haben". Es werden dadurch - anders als bei der bisherigen, kameralistischen Buchführung - nicht nur Zahlungseingänge und Zahlungsausgänge festgehalten, sondern auch Schulden, Güter und Außenstände. Das Ziel ist es, alle Geschäftsvorfälle zeitnah und umfassend so zu dokumentieren, dass automatisch ein Überblick über den betriebswirtschaftlichen Erfolg (Gewinn oder Verlust) und auch über den Vermögens- und Verbindlichkeitsstand entsteht.

  • Der Jahresabschluss
    Einmal im Jahr, am Ende des Kalenderjahres, wird Bilanz gezogen. Er besteht aus der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sowie einem erläuternden Anhang, einem Lagebericht, der die Ergebnisse in Hinblick auf die Zukunft interpretiert, und verschiedenen Aufstellungen zur Herkunft und Verwendung der Mittel (sog. Spiegel).

  • Die Bilanz
    Die Bilanz besteht aus der Betrachtung der Vermögens- und Schuldenwerte an einem Stichtag. Die Vermögenswerte werden auf der "Aktiva-Seite" ausgewiesen (Vermögensverwendung). Die Verbindlichkeitswerte, also die Schulden, werden parallel auf der "Passiv-Seite" (Vermögensherkunft) ausgewiesen. Die Aktivseite umfasst insbesondere Wirtschaftsgüter und das "flüssige" Vermögen, Umlaufvermögen genannt. Die Passivseite umfasst neben dem Eigenkapital auch das Fremdkapital, also Kredite. Unter dem Strich müssen Aktiv- und Passivseite den gleichen Betrag zeigen.
    An der Bilanz lässt sich die Differenz zwischen den Vermögenswerten des Vorjahrs und des aktuellen Jahres ablesen. Sie zeigt also an, ob der Gesamtwert der Organisation zu- oder abgenommen hat.

  • Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)
    Die Gewinn- und Verlustrechnung (auch Ergebnisrechnung genannt), ist die Gegenüberstellung der erwirtschafteten Erträge und der dafür benötigten Aufwendungen. Die Differenz zwischen den beiden wird dann je nach Vorzeichen als Gewinn oder Verlust bezeichnet.
    Das Ergebnis der Gewinn- und Verlustrechnung eines Jahres spiegelt sich in der entsprechenden Vermögensveränderung beim Eigenkapital wider - ein zusätzliches Kontrollmoment bei der doppelten Buchführung, der hilft Fehler auszuschließen.

  • Information
    Sind Sie an Informationsveranstaltungen zum Thema Doppik interessiert? 
    Dann wenden Sie sich bitte an den Vorstand des Kreisverbandes der Freien Wähler Zwickau.

 

 

 

 





















 

 

 

 

 

 

 

 

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