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Doppik
Der Sächsische Landtag
hat in seiner Sitzung vom 7. November 2007 das Gesetz über
das neue kommunale Haushalts- und Rechnungswesen beschlossen.
Nach der Verkündung dieses Gesetzes im Sächsischen Gesetz-
und Verordnungsblatt Nr. 13/2007 vom 24. November 2007 ist
dieses Gesetzes ab dem 25. November 2007 in Kraft getreten.
Zur Reform des kommunalen Haushaltsrechts besteht erheblicher
Informationsbedarf der Kommunen im Freistaat Sachsen.
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Seminare
Der Kreisverband der Freien Wähler Zwickau steht kommunalen
Mandatsträgern, Mitgliedern und interessierten Bürgern für
Fragen zur Verfügung.
Gerne organisiert der Kreisverband nach Absprache auch
Seminare und Schulungen zum Thema Doppik.
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Was ist Doppik?
Doppik"
ist ein Kunstwort und steht für "doppelte Buchführung
in Konten". Gemeint ist der Buchführungsstil, der als
kaufmännische Rechnungslegung in der freien Wirtschaft
praktiziert wird.
Kern der Doppik ist die doppelte Buchung sämtlicher Geschäftsvorgänge
auf zwei Konten, jeweils als "Soll" an
"Haben". Es werden dadurch - anders als bei der
bisherigen, kameralistischen Buchführung - nicht nur
Zahlungseingänge und Zahlungsausgänge festgehalten, sondern
auch Schulden, Güter und Außenstände. Das Ziel ist es, alle
Geschäftsvorfälle zeitnah und umfassend so zu dokumentieren,
dass automatisch ein Überblick über den
betriebswirtschaftlichen Erfolg (Gewinn oder Verlust) und auch
über den Vermögens- und Verbindlichkeitsstand entsteht.
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Der
Jahresabschluss
Einmal im Jahr, am Ende des Kalenderjahres, wird Bilanz
gezogen. Er besteht aus der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung sowie einem erläuternden Anhang, einem
Lagebericht, der die Ergebnisse in Hinblick auf die Zukunft
interpretiert, und verschiedenen Aufstellungen zur Herkunft
und Verwendung der Mittel (sog. Spiegel).
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Die
Bilanz
Die Bilanz besteht aus der Betrachtung der Vermögens- und
Schuldenwerte an einem Stichtag. Die Vermögenswerte werden
auf der "Aktiva-Seite" ausgewiesen (Vermögensverwendung).
Die Verbindlichkeitswerte, also die Schulden, werden parallel
auf der "Passiv-Seite" (Vermögensherkunft)
ausgewiesen. Die Aktivseite umfasst insbesondere Wirtschaftsgüter
und das "flüssige" Vermögen, Umlaufvermögen
genannt. Die Passivseite umfasst neben dem Eigenkapital auch
das Fremdkapital, also Kredite. Unter dem Strich müssen
Aktiv- und Passivseite den gleichen Betrag zeigen.
An der Bilanz lässt sich die Differenz zwischen den Vermögenswerten
des Vorjahrs und des aktuellen Jahres ablesen. Sie zeigt also
an, ob der Gesamtwert der Organisation zu- oder abgenommen
hat.
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Gewinn-
und Verlustrechnung (GuV)
Die Gewinn- und Verlustrechnung (auch Ergebnisrechnung
genannt), ist die Gegenüberstellung der erwirtschafteten Erträge
und der dafür benötigten Aufwendungen. Die Differenz
zwischen den beiden wird dann je nach Vorzeichen als Gewinn
oder Verlust bezeichnet.
Das Ergebnis der Gewinn- und Verlustrechnung eines Jahres
spiegelt sich in der entsprechenden Vermögensveränderung
beim Eigenkapital wider - ein zusätzliches Kontrollmoment bei
der doppelten Buchführung, der hilft Fehler auszuschließen.
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Information
Sind Sie an Informationsveranstaltungen zum Thema Doppik
interessiert?
Dann wenden Sie sich bitte an den Vorstand des Kreisverbandes
der Freien Wähler Zwickau.
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