Die Landkreisversammlung ist die Vollversammlung der Mitglieder. Die zehn Mitgliedslandkreise sind hierin durch den Landrat und ein Kreistagsmitglied vertreten. Der Kommunale Sozialverband als weiteres Mitglied wird durch den Vorsitzenden seiner Verbandsversammlung in diesem Organ vertreten.

Die Landkreisversammlung als Hauptorgan hat die Aufgabe, die Grundsätze der Verbandsarbeit festzulegen, die Haushaltssatzung und die Jahresrechnung zu beschließen beziehungsweise festzustellen. Außerdem führt sie die Wahl des Präsidenten, seiner Stellvertreter und des Geschäftsführenden Präsidialmitgliedes durch.

Die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Verbandes wird dabei von einem Schatzmeister beaufsichtigt und geprüft.

Die Mitglieder