Der Beteiligungsausschuss überwacht – soweit vorgesehen – die Arbeit der Eigenbetriebe des Landkreises. Er berät alle Entscheidungen des Kreistages in Gesellschaftsangelegenheiten, die Eigengesellschaften und Beteiligungen des Landkreises betreffend, vor. Zudem ist er unter anderem zuständig für die Entgegennahme von Informationen, welche die Eigenbetriebe des Landkreises, Eigengesellschaften und Beteiligungen des Landkreises, die interkommunale Zusammenarbeit sowie sonstige öffentlich-rechtliche Arbeitsgemeinschaften betreffen.