Der Hauptausschuss entscheidet unter anderem darüber, wie das Vermögen des Landkreises verwendet wird, welche Miet- und Pachtverträge abgeschlossen werden sollen und bewilligt über- und außerplanmäßige Ausgaben. Ein wichtiger Punkt für die Mitglieder des Hauptausschusses ist die Vorberatung der Haushaltssatzung und der Jahresrechnung einschließlich des Rechenschaftsberichtes und des Schlussberichtes des Rechnungsprüfungsamtes. Außerdem obliegt im die Entscheidung, welche Rechtsstreitigkeiten geführt werden und in welchen Fällen ein Vergleich geschlossen werden soll. Wenden sich die Einwohner des Landkreises mit Petitionen an den Kreistag, so werden auch diese im Hauptausschuss beraten.