Jeder Wahlberechtigte, der in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist, kann sein Wahlrecht durch Briefwahl ausüben. Ein besonderer Grund muss dafür laut Bundeswahlleiter nicht vorliegen. Wer seine Stimme per Briefwahl abgeben möchte, muss dazu einen Wahlschein beantragen. Mit dem Wahlschein bekommt man dann die Briefwahlunterlagen zugeschickt. Diese umfassen den Wahlschein, den amtlichen Stimmzettel, den amtlichen Stimmzettelumschlag und den amtlichen Wahlbriefumschlag, auf dem die Anschrift angegeben ist, an die der Wahlbrief übersandt werden muss, sowie ein ausführliches Merkblatt.

Beantragen können Interessierte den Wahlschein in der jeweiligen Gemeinde-/Stadtverwaltung:

schriftlich (zum Beispiel mit dem Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung, per Fax, per E-Mail oder per Online-Formular)

oder

persönlich (in der jeweiligen Briefwahlstelle)

Achtung: Der Antrag sollte möglichst frühzeitig gestellt werden, spätestens jedoch bis zum 24. Mai, 18 Uhr. Nur in besonderen Ausnahmefällen kann ein Wahlschein laut Bundeswahlleiter noch am Wahltag bis 15 Uhr beantragt werden. Der vollständige Wahlbrief muss dann spätestens am 26. Mai bis 18 Uhr bei der Briefwahlstelle vorliegen. Bei Übersendung per Post sollten Wähler den Brief rechtzeitig absenden, um den rechtzeitigen Eingang sicherzustellen.

Die Stimme muss natürlich auch bei der Briefwahl persönlich und unbeobachtet auf dem Stimmzettel abgegeben werden. Nicht vergessen: Die „Versicherung an Eides statt zur Briefwahl“ unten auf dem Wahlschein mit Datum und Unterschrift!

Übrigens kann zu den jeweiligen Öffnungszeiten auch gleich direkt in der Briefwahlstelle gewählt werden. Das ist nicht nur ein wichtiger und notwendiger Service für alle die Wahlhelfer, Feuerwehrleute, Polizistinnen und Polizisten, Krankenpflegerinnen und Krankenpfleger und all die anderen Menschen, die zur Kommunalwahl 26. Mai 2019 arbeiten müssen, sondern auch für diejenigen, die heute schon wissen, wer im neuen Kreistag Zwickau ihre Interessen vertreten soll.