Das Ringen um die Verteilung der Mittel stellte gestern den Jugendhilfeausschuss vor eine große Herausforderung. Am 29. Januar wurde die Förderung der Träger der Freien Jugendhilfe im Jahr 2020 auf Antrag der Träger der freien Jugendhilfe vertagt. Ziel war es, den Trägern mehr Geld bereitzustellen. Jetzt stand die Entscheidung erneut auf der Tagesordnung.

Aber: Weiteres Geld wird es nicht geben! Dies machte Landrat Dr. Christoph Scheuer (CDU) gleich zu Beginn der Sitzung deutlich. Auch eine weitere Verschiebung der Entscheidung, wie es die Träger der freien Jugendhilfe erneut beantragten, sei nicht möglich, da der Jugendhilfeausschuss die Mittel verteilen müsse.

Daraufhin zogen die Träger der freien Jugendhilfe ihren Antrag zurück und baten vor der Entscheidung um eine allgemeine Aussprache. „Hintergrund ist, dass einige Träger der freien Jugendhilfe in einzelnen Tagesordnungspunkten befangen sind und sich somit nicht an der Diskussion und Entscheidung beteiligen dürfen“, erläutert Dorothee Obst, Fraktionsvorsitzende der „Freien Wähler“ im Kreistag Zwickau und Mitglied des Jugendhilfeausschusses. Sie fügt hinzu: „Wir als Freie Wähler haben uns im Vorfeld der Sitzung intensiv mit der Thematik auseinandergesetzt und wollten eine Kompromisslösung erzielen, die es allen bisherigen Angeboten ermöglicht hätte, weiterzuarbeiten.“ Der Antrag der „Freien Wähler“ sah vor, allen bisherigen Angeboten 90 Prozent der beantragten Summe zuzuteilen.

Dorothee Obst hatte sich die Mühe gemacht und nachgerechnet. Dabei stellte sie fest, dass aktuell eben diese 10 Prozent fehlen. „Erfahrungsgemäß stehen im Laufe des Jahres Restmittel zur Verfügung, sei es weil Stellen nicht fristgerecht besetzt werden können oder weil durch Neubesetzungen geringere Personalaufwendungen anfallen. Diese Restmittel könnten dann ebenfalls noch verteilt werden“, so Dorothee Obst.

Nach umfassenden Diskussionen pro und contra kam es dann zur Abstimmung zum Antrag von Dorothee Obst, welcher letztlich mit 7:7 Stimmen abgelehnt wurde. Durch diese Ablehnung kamen dann die Vorlagen der Landkreisverwaltung zur Abstimmung. Diese wurden bis auf die Vorlage Förderung der Träger der Freien Jugendhilfe im Jahr 2020 für den Leistungsbereich § 12 SGB VIII alle abgelehnt. Das heißt, nur der Jugendring Westsachsen erhält einen Förderbescheid, allerdings mit einer Kürzung.

Was bedeutet das?
Keiner der sonstigen Träger kann Geld bekommen. Damit ist die Finanzierung der Angebote nicht gesichert. Grundsätzlich könnten die Abschlagszahlungen, welche von Januar bis März getätigt wurden, sogar vom Landkreis zurückgefordert werden. Hier stellte aber der Landrat in Aussicht, dass dies nicht erfolgen wird.

Wie geht es weiter?
„So einen Fall hat es bisher noch nicht gegeben. Die Verantwortlichen müssen sich zusammensetzen und eine Lösung finden. Es kann nicht sein, dass politische Auseinandersetzungen auf dem Rücken unserer Kinder und Jugendlichen ausgetragen werden“, machte Dorothee Obst deutlich.

Die „Freien Wähler“ haben einen guten und tragfähigen Kompromiss vorgeschlagen. „Wir sind bereit, das Dilemma zu beseitigen, wir müssen gemeinsam einen Weg finden, das vorhandene Haushaltsbudget gerecht zu verteilen. Aber unser Credo lautet: Keine Schließung von Angeboten oder Einrichtungen, denn das ist das falsche Signal an unsere Kinder und Jugendlichen.“