In § 8 der Satzung für das Jugendamt des Landkreises Zwickau heißt es: „Der Jugendhilfeausschuss befasst sich mit allen Aufgaben der Jugendhilfe.“ So ist er unter anderem zuständig für die Entwicklung von strategischen Konzepten zur Erhaltung und Entwicklung positiver Lebensbedingungen für junge Menschen und deren Familien sowie die Aufstellung und Fortschreibung des Bedarfsplanes für Kindertageseinrichtungen.

Der Jugendhilfeausschuss setzt sich aus stimmberechtigten und beratenden Mitgliedern zusammen. Zu den stimmberechtigten Mitgliedern gehören neben dem Landrat als Vorsitzender acht Mitglieder des Kreistages sowie sechs Mitarbeiter aus im Kreisgebiet wirkenden anerkannten Träger der freien Jugendhilfe. Die Freien Wähler stellen ein Mitglied im Jugendhilfeausschuss.

Die Mitglieder