Unter dem Titel „Kinderrechte schaffen Zukunft“ wird heute der Weltkindertag gefeiert. Mit der Aktion wollen das Deutsche Kinderhilfswerk und UNICEF Deutschland darauf aufmerksam machen, dass die Verwirklichung der Kinderrechte einen entscheidenden Beitrag für nachhaltige Entwicklung darstellt. Das Wohlergehen von Kindern – sowohl in Deutschland als auch weltweit – muss zum Maßstab einer zukunftsorientierten Politik werden, heißt es von den Organisatoren des Tages.

Die sächsischen Wohlfahrtsverbände haben den Tag zum Anlass genommen, um in einer Pressemitteilung die zu geringen Verpflegungspauschalen für stationäre Jugendhilfeeinrichtungen zu kritisieren. „Die seit den 1990er Jahren nahezu unveränderten Kostensätze reichen nicht aus, um Kinder und Jugendliche gesund und altersgerecht zu ernähren“, heißt es in einer Pressemitteilung.

Im Dezember 2017 war die Kreistagsfraktion der „Freien Wähler“ mit ihrem Antrag, die Verpflegungspauschalen für die Kinder- und Jugendheimen zu erhöhen, im Kreistag des Landkreises Zwickau gescheitert. „Leider wurde unser Ansinnen durch die Abgeordneten von CDU und SPD/Grüne verhindert, indem sie den Landrat allgemein beauftragten, eine Überprüfung und gegebenenfalls Anpassung des Zehrgeldes anzuregen“, sagt Dr. Jesko Vogel, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der „Freien Wähler“. Nach der Sitzung sei das Thema im Sande verlaufen. „Wir werden die deutliche Kritik der Wohlfahrtsverbände zum Anlass nehmen, um das Thema im Kreistag noch einmal auf die Tagesordnung zu setzen“, verspricht Dr. Jesko Vogel. Der ursprüngliche Antrag sah eine Erhöhung des Zehrgeldes (Verpflegungspauschale) in Kinder und Jugendheimen auf 5,45 Euro vor. Der momentane Tagessatz liegt bei 4,95 Euro und wurde seit 2008 nicht erhöht. „Dieser Tagessatz ist unangemessen niedrig. Berücksichtigt man die Inflation, stehen den Kinder- und Jugendheimen sogar nur 4,40 Euro zur Verfügung“, sagt Dr. Jesko Vogel. Andere Städte wie Dresden, Leipzig und Chemnitz haben den Tagessatz deshalb bereits auf Beträge zwischen 5,47 und 5,54 Euro erhöht.

Laut einer sachsenweiten Befragung nehmen etwa 50 Prozent der Kinder und Jugendlichen in den sächsischen Jugendhilfeeinrichtungen das Mittagessen in ihren Kitas beziehungsweise Schulen ein. Die Kosten dafür betragen zum aktuellen Zeitpunkt zwischen 1,95 und 3,80 Euro. Gängige Praxis der Einrichtungen ist es, auch diesen Betrag aus der Verpflegungspauschale zu finanzieren. Somit stehen für Frühstück, Abendessen und zwei Zwischenmahlzeiten nur noch die verbleibenden 1,15 bis 3,60 Euro zur Verfügung.
Nach Vogels Worten sind die zu erwartenden Mehrkosten durch eine Erhöhung der Verpflegungspauschale als vergleichsweise gering anzusehen. Die positiven Auswirkungen für die Kinder und Jugendlichen wären jedoch beachtlich.

Wie eine Untersuchung der parikom GmbH im Auftrag des Verbandes der Ersatzkassen ermittelte, wäre aktuell eine Verpflegungspauschale von 6 Euro pro Tag und Kind beziehungsweise Jugendlichem notwendig. Für Jugendliche ab 14 Jahren seien sogar 7 Euro für eine gesunde Ernährung notwendig.